Dr. med. univ. et dent.

Cornelia Fischer

FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

 

Spezialisiert auf Zahn- und Kieferregulierungen

Inhaber des Austrian Board of Orthodontists

Krankenkassen, Gebühren

Die Behandlungskosten werden mit Ihnen bei
einem Beratungsgespräch ungefähr angegeben
werden können, einen Heilkostenplan mit genauen Angaben erhalten Sie nach der Auswertung von Dokumentationsunterlagen.

Sie entscheiden erst nach dem Vorliegen des Heilkostenplanes, in welchem Umfang Sie sich
oder Ihr Kind behandeln lassen wollen.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei den
meisten notwendigen Behandlungen einen Anteil der
tatsächlichen Kosten. 

Aufgrund der Spezialisierung besteht kein Kassenvertrag.
Sie erhalten eine Honorarnote und können diese nach der
Einzahlung bei Ihrer/Ihren Versicherung/en zum Kostenersatz
einreichen. Der selbst aufzubringende Kostenanteil kann –
je nach Einkommenssituation – beim Lohnsteuerausgleich
oder bei der Einkommenssteuer Berücksichtigung finden. 

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